Untersuchungen die in der Mutterschaftsrichtlinien festgelegt sind
Blut und Urinuntersuchungen
Blutdruck und Gewichtsmessungen
CTG als kindliche Herztonaufzeichnung mit gleichzeitiger Ableitung von Wehentätigkeit
Drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft (einige Gesetzliche Krankenversicherungen bieten Bonusuntersuchungen in Form von Extraultraschall und besondere Laboranalytik – bitte informieren Sie sich)
Ausschluss von Schwangerschaftsdiabetes
Qualifizierte Doppleruntersuchungen in der Schwangerschaft bei besonderer Indikation ( z.B. Wachstumsretardierung, besondere Vorerkrankungen der Mutter wie Bluthochdruck oder Nierenerkrankunge, u.v.m.) mit Duplex-Verfahren des fetomaternalen Gefäßsystems zur Bestimmung von Durchblutungsstörungen
Gynäkologische Krebsvorsorge
Hierzu gehören
Zytologischer Abstrich ab dem 20. Lebensjahr, einmal jährlich
ab 35. Lebensjahr alle 3 Jahre zytologischer Abstrich und Co- Testing auf HPV- Viren
Das Abtasten der inneren Genitalorgane
Abtasten der Brust ab dem 30. Lebensjahr
Ab dem 50.Lebensjahr eine Austastung des Enddarms und ein immunologischer Stuhltest zur Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl – dies erfolgt bis zum 55. Lebensjahr jährlich
Ab dem 55 Lebensjahr zusätzliche Empfehlung einer Darmspiegelung = Koloskopie, Koloskopie im Intervall alle 10 Jahre bei unauffälligem Befund; alternativ Stuhltest alle 2 Jahre